Rechtsprechung
RG, 29.05.1933 - II 295/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann ein kaufmännisches Briefausgangstagebuch als beweiserhebliche Privaturkunde angesehen werden? 2. Bis wann darf der Aussteller die von ihm angefertigte Urkunde abändern?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 29.05.1933 - II 295/33
- RG, 23.03.1934 - II 295/33
Papierfundstellen
- RGSt 67, 245
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.01.1957 - 4 StR 464/56
Rechtsmittel
Inhalt der Eintragungen hatte, ob und in welchem Umfang er also noch die Befugnis zu nachträglichen Änderungen in den Listen gehabt hat (…vgl Lpz.Komm. z. StGB 7. Aufl Vorbem VII 2 A b betazu § 267 und RGSt 52, 78 und 88; 67, 245; 69, 396). - BGH, 27.09.1955 - 5 StR 257/55
Rechtsmittel
Es kommt hier nicht auf die Grundsätze an, die die Rechtsprechung über die Voraussetzungen aufgestellt hat, unter denen ein Kaufmann oder Gewerbetreibender Urkundenfälschung begeht, wenn er Änderungen in seinen eigenen Handelsbüchern oder sonstigen Geschäftsunterlagen vornimmt (vgl RGSt 5, 430; 50, 166[169],420; 51, 340; 52, 78, 88; 67, 245; 69, 396; RG JW 1936, 1538).